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FMT Blog

Mittwoch, 15.03.2017 Frankreich plant Drohnen-Verordnung

Die kalten Tage werden weniger. Die neue Saison steht bevor. Mit großen Erwartungen wird den warmen Tagen entgegengefiebert. Eigentlich wie jedes Jahr, könnte man meinen.

Und doch steht das Jahr 2017 in einem besonderen Fokus: Mit Spannung wurde am 10. März 2017 die Entscheidung des Bundesrates über die Novellierung der Luftverkehrsordnung erwartet. Dank des Einsatzes der Interessenverbände konnte der gröbste Schaden abgewendet werden: Die grundsätzliche 100m-Höhenbeschränkung ist vom Tisch.

Doch auch in anderen Ländern gibt es derartige Vorstöße (Österreich, Dänemark, Niederlande, Italien etc.). Weitere sind drauf und dran, darunter auch Frankreich. Zahlreiche Multikopterflüge über Nuklearanlagen, militärische Sperrgebiete und Flughäfen haben den Zorn der Politiker der Grande Nation erregt und den Ruf nach mehr Sicherheit provoziert.

Viele Modellflieger haben in den vergangenen Jahren den Weg ins nahe Elsass oder auch ins Landesinnere gefunden. Neben den kulinarischen Genüssen, entdeckten sie auch hervorragende Flugbedingungen und trafen freundliche Menschen vor. Ein regelmäßiger Besuch des „Petit“, des „Schweissel“ oder weiterer grenznaher Plätze gehörte bislang für viele Modellflieger der Südwestecke Deutschlands zum jährlichen Programm.

Unsicherheit besteht nun hinsichtlich des „Loi n° 2016-1428 du 24 octobre 2016 relative au renforcement de la sécurité de l’usage des drones civiles“ (etwa: Gesetz Nummer 2016-1428 vom 24. Oktober 2016 hinsichtlich der Stärkung der Sicherheit beim Gebrauch von zivilen Drohnen) wie das so heißt. Die Regelung will die Orte, an denen Modellflug betrieben wird und die Anzahl der Flugmodelle des jeweiligen Piloten, wissen.

Derzeit macht deshalb der französische Modellfliegerverband (FFAM - Fédération Française d'Aéro Modélisme) hierzu eine Bestandsaufnahme. Registriert sollen also alle die Plätze werden, auf denen Modellflug stattfindet. Das betrifft nicht nur die regulären, also registrierten Plätze, auch die der Wildflieger und auch die Hänge, die von den Modellfliegern besucht werden (die oben genannten sind, u.a. auch von mir schon, benannt worden). In einem Kataster sollen diese erfasst und dann für den Modellflug frei gegeben werden, wenn, ja wenn, nicht übergeordnete nationale Interessen dem entgegenstehen. Was darunter ggf. verstanden werden kann, hat uns in Deutschland gerade Frau v.d. Leyen gezeigt.

Neben dieser Katasterisierung sieht der französische Gesetzgeber auch eine Meldung (dies soll keine Registrierung sein) aller eingesetzten Modelle vor. Dabei soll lediglich die Anzahl gemeldet werden.

Kann man die Erfassung in einer Karte noch geistig nachvollziehen, so muss man sich schon fragen, wie eine Meldung über die Zahl der vorhandenen Modelle für einen Gewinn an Sicherheit sorgen soll. Eine Zahl, die sich von Modellflugtag zu Modellflugtag verändern kann. Ungeklärt ist bislang auch, wie das technisch realisiert werden soll. Wie oft die Zahlt aktualisiert werden muss. Wie das bei ausländischen Kameraden sein soll. Ob damit Gebühren ausgelöst werden und wenn ja, in welcher Höhe. Wie, wo und wann diese zu entrichten sind und viele weitere Fragen sind offen.

Weil viel Detailarbeit noch nicht erledigt ist und damit das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, besteht nach Auskunft der FFAM für die Modellflieger für das Jahr 2017 noch kein Handlungsbedarf. Dort rechnet man mit ersten Änderungen nicht vor Mitte 2018. Oder, wie der Verband schrieb <l’année 2017 est une année <<à vide>> ou rien ne va se passer> (das Jahr 2017 ist ein <<leeres>> Jahr in dem nichts geschieht).

Aber das Jahr 2018 wird unweigerlich kommen und dann auch neue Regeln. Wir werden diese hier rechtzeitig bekannt geben.

A. Obrecht/Foto: Frank Schwartz

 

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