FMT Blog
Die in letzter Zeit stattfindende Diskussion über das neue Luftrecht, teils sachlich, teils furchtbar unsachlich und populistisch geführt, hat sicher bei vielen Modellfliegen zum Nachdenken über ihren Sport und zu einer gewissen Zurückhaltung beim Bau von neuen, eventuell größeren Modellen geführt.
Mehr als 25 kg
Das betraf natürlich auch die ganz Großen, jenseits der 25-kg-Marke. Durch den unermüdlichen und fachlich ausgesprochen fundierten Einsatz einiger Macher ist der organisierte Modellflug gestärkt aus dieser Debatte hervorgegangen. Wir haben somit hervorragende Möglichkeiten, den Modellsport in allen seinen Spielarten auszuüben. Und wenn es eben ein Großmodell sein soll – alles ist machbar. Dafür an dieser Stelle ein ganz großes Dankeschön!
Das Prüfverfahren
Seit 2001 werden von den Prüfern des DAeC Flugmodelle mit einer maximal zulässigen Startmasse von mehr als 25 kg und bis 150 kg geprüft, zugelassen und nachgeprüft. Wer heute einen Antrag auf Zulassung stellt und eine Registriernummer erhält, wird feststellen, dass die fortlaufend erteilte Nummer weit jenseits der 350er Marke liegt. Ungeachtet dieser Zahl besteht bei vielen Modellfliegern doch relative Unkenntnis über das Zulassungsverfahren und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten für Halter und Piloten solcher Modelle. Dieser Artikel soll dazu dienen, Kenntnisse zu vermitteln und Unsicherheiten auszuräumen.
Drüber oder drunter?
Am Anfang steht wohl die Überlegung, ob es sinnvoll ist, das Modell mit allen möglichen und unmöglichen Tricks unter die 25-kg-Grenze zu bringen, nur um die Zulassung zu vermeiden. So ein Bestreben darf aber nie zu Lasten der strukturellen Festigkeit und damit der Betriebssicherheit gehen, das ist sicher jedem klar. Ein anderer Aspekt ist das Flugverhalten im weitesten Sinne. Um auch hier dem Original-Flugzeug nahe zu kommen, ist nicht nur ein Scale-Cockpit, sondern auch eine gewisse Masse erforderlich. Das aber nur nebenbei.
Und noch eine ganz profane Überlegung: Was ist schon mal vom Ansatz her sicherer, ein Modell mit 24,9 kg, also ungeprüft, oder dasselbe Modell mit 25,5 kg, welches ein „fremder Dritter“ im Rahmen einer Zulassung testet und jährlich nachprüft und bei welchem der Halter und Pilot gewisse Pflichten hat und dokumentieren muss?
Wegweiser zur Zulassung
Wir wollen als Modellflieger vom manntragenden Flug akzeptiert werden, also müssen wir uns auch adäquat verhalten. Zurück zum eigentlichen Thema, der Zulassung von Flugmodellen über 25 kg. Auf der Internetseite des DAeC-Lufsportgerätebüros findet man den „Wegweiser zur problemlosen Zulassung von Großmodellen“: https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/grossmodelle/zulassung-von-grossmodellen
Daraus ein Auszug:
Als Erstes stellen Sie einen Antrag beim DAeC-Luftsportgerätebüro auf Muster- oder Einzelstückzulassung eines Flugmodells. Den Antrag füllen Sie bitte vollständig aus und senden ihn an die angegebene Adresse per Post, per Fax oder per E-Mail. Sie erhalten dann Ihre Antragsunterlagen mit der Registriernummer Ihres Modelles. Sie füllen diese aus und schicken sie per Post an das LSGB bzw. den zuständigen Prüfer. Unsere Prüfer stehen Ihnen bei Fragen oder Problemen jederzeit gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Der Prüfer kontrolliert die Antragsunterlagen, bearbeitet und vervollständigt sie ggf. und klärt offene Fragen. Der Prüfer stimmt mit Ihnen Termin und Ort für die eigentliche Abnahme ab. Das sollte entweder ein Flugplatz mit einer entsprechenden Aufstiegserlaubnis sein oder der Prüfer beantragt gemeinsam mit Ihnen eine Einzel-Aufstiegserlaubnis für einen speziellen Platz.
Die Abnahme beinhaltet neben diversen Sichtkontrollen den Belastungstest bei Flächenmodellen, die Lärmmessung und zwei Abnahmeflüge. Nach erfolgreich bestandener Abnahme stellt der Prüfer die erforderlichen Unterlagen fertig und schickt diese zum LSG-B zur Bestätigung, Registrierung und Archivierung.
Vom LSG-B erhalten Sie die Lebenslaufakte Ihres Modelles mit dem gültigen Geräteschein und auch die Rechnung. Diese L-Akte begleitet Ihr Modell sein hoffentlich langes Leben. Damit ist das Modell zugelassen und darf betrieben werden.
Der Geräteschein gilt für ein Jahr ab dem Monat der Erstzulassung, bis Ende dieses Monates im folgenden Jahr. Dann wird das Flugmodell einer Jahresnachprüfung unterzogen. Das ist im Normalfall eine Nachkontrolle, bei der das Modell nicht vorgeflogen werden muss. Im Falle größerer Veränderungen oder Reparaturen kann jedoch auch ein Nachbelastungstest oder ein erneutes Vorfliegen erforderlich werden.
Zum Steuern eines musterzugelassenen Flugmodells über 25 kg und bis 150 kg benötigen Sie einen "Ausweis für Steuerer von Flugmodellen über 25 kg". Diesen können Sie im Zusammenhang mit der Abnahme Ihres Modelles oder auch separat erwerben. Die dazu erforderliche Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil (schriftliche Beantwortung von 30 Fragen) und zwei Prüfungsflügen mit zuvor festgelegtem Programm. Infos hierzu finden Sie ebenfalls unter: http://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/flugmodelle/downloads/
Die Lizenz wird in den Kategorien Flächenmodell oder Helikoptermodell erteilt und ist unbefristet. Damit dürfen Sie alle Modelle der angegebenen Kategorie fliegen. Um das nun zugelassene Modell mit Ihrer gültigen Steuererlizenz auch zu fliegen, ist, neben einer gültigen Versicherung, eine entsprechende Aufstiegserlaubnis erforderlich.
Im besten Fall liegt für das betreffende Fluggelände bereits eine allgemeine Aufstiegserlaubnis für Modelle über 25 kg vor. Wenn nicht, hilft Ihnen unser Prüfer gerne dabei, eine bestehende Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen Behörde mit einer Einzelerlaubnis für Ihr Modell zu erweitern. Bei Fragen zögern Sie nicht, uns anzusprechen, wir unterstützen Sie gerne freundlich und kompetent...
Das eigentliche Zulassungsverfahren ist in diesem Text wohl recht gut erklärt, ebenso die Erlangung des Ausweises für Steuerer. Auf das Thema Aufstiegserlaubnis für Modelle über 25 kg max. Abflugmasse soll noch einmal detailliert eingegangen werden. Zuerst rufen wir uns ins Gedächtnis, dass die Regelung des Aufstiegs von Flugmodellen stets Ländersache ist und somit jede Behörde ein etwas anderes Verfahren hat. Grundsätzlich gibt es jedoch folgende Möglichkeiten:
Details der Aufstiegserlaubnis
1. Der Flugplatz, auf dem das Modell betrieben werden soll, hat bereits eine Aufstiegserlaubnis, die die max. Abflugmasse des Modells einschließt – das ist der Idealfall. Hier ordnet sich der Pilot einfach nur den im Verein geregelten Regelungen für den Flugbetrieb unter.
2. Liegt eine solche Situation nicht vor, besteht die Möglichkeit, die gültige Aufstiegserlaubnis für den Platz allgemein auf eine erhöhte Abflugmasse über 25 kg bis maximal 150 kg zu erweitern. Dazu stellt der Vereinsvorstand einen Antrag an die zuständige Behörde, die auch die Aufstiegerlaubnis erteilt hat. Beizufügen ist die Stellungnahme eines Modellflug-Sachverständigen, der die Eignung des Geländes bestätigt. Das kann ein dreieitiger Vordruck sein, der mit geringem Aufwand ausgefüllt werden kann und vom Prüfer, der auch Modellflug-Sachverständiger ist, gerne mit erledigt wird.
3. Abweichend von Punkt 2 besteht auch die Möglichkeit, eine Einzelaufstiegserlaubnis zu erhalten, die dann eben nur für das spezielle Modell gilt. Auch hier sind die Zustimmung des Vereinsvorstandes und eine Stellungnahme eines Modellflug-Sachverständigen erforderlich.
Fazit
Zusammenfassend kann man feststellen, dass der korrekte Betrieb eines Flugmodells mit einer max. Abflugmasse über 25 kg und bis 150 kg nur einen geringen Mehraufwand gegenüber einem Modell unter 25 kg bedeutet, für den man im Gegenzug das gute Gefühl der Sicherheit bekommt.Jede Aufstiegserlaubnis ist somit speziell oder auch individuell – aber das sind wir und unsere Modelle doch auch, oder? Unter dem oben angeführten Link finden Sie auch die Kontaktaden der Prüfer des DAeC. Wenden Sie sich einfach an uns – wir helfen immer gerne!
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