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Mit Inkrafttreten der neuen LuftVO am 06.04.2017 sind Flüge oberhalb von 100 Metern verboten. Darauf weist der Deutsche Aero Club (DAeC) hin. Es gelten die Ausnahmen gemäß § 21b, Punkt 8: gültige Erlaubnis als Luftfahrzeugführer, Gelände mit Erlaubnis zum Aufstieg.
Der Kenntnisnachweis für Flüge oberhalb von 100 Metern tritt erst am 1. Oktober 2017 in Kraft. Flüge über 100 Meter AGL außerhalb von zugelassenen Modellflugplätzen sind derzeit also nur Inhabern eines Luftfahrerscheins erlaubt.
In diesem Zusammenhang hat der DaeC beim BMVI nachgefragt, welche Flugscheine als Kenntnisnachweis anerkannt werden. Die ausführliche Antwort des Ministeriums kann im Extrablatt der Bundeskommission Modellflug des DaeC unter folgendem Link nachgelesen werden: http://www.modellflug-im-daec.de/aktuelles/510-extrabl-03-2017
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