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Flugmodelle über 5 kg müssen gemäß IV. Nr. 3 der Anlage 1 zur Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) mit Namen und Anschrift des Eigentümers dauerhaft und feuerfest gekennzeichnet sein. Und zwar egal, ob Segler, Copter, Foamie oder Motorflugzeug.
Wenn die Novellierung der Luftverkehrsordnung in Kraft tritt, besteht sogar eine Kennzeichnungspflicht ab 250 g.
Mit unseren schwarz eloxierten Alu-Schildern und eingelaserter Schrift sind Sie auf der sicheren Seite und genügen heute und auch morgen den gesetzlichen Anforderungen. Die Schilder sind mit einem 3M-Selbstklebeband zur Befestigung ausgerüstet. Die Maße: 50×30×0,5 mm.
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Bitte verwenden Sie für Ihre Bestellung unser vorgefertigtes Excel-Formular und senden dieses mit Namen und Anschrift des Rechnungsempfängers (z.B. des Vereins) an: service@vth.de
Bitte beachten: Wenn Sie die flexiblen, kleinen Kennzeichnungsschilder bestellen möchten, dann verwenden Sie bitte DIESES Excel-Formular!
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