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Entgegen dem ursprünglichen Referentenentwurf des Verkehrsministeriums enthält die neue Drohnenverordnung von Minister Dobrindt nun doch eine generelle Flughöhenbeschränkung von 100 m außerhalb von Modellflugplätzen. Der neue Verordnungstext spricht von einem Betriebsverbot für Flugmodelle "in Flughöhen über 100 Metern über Grund. Dieses Verbot gilt nicht auf Modellfluggeländen."
Die ursprüngliche Ausnahme durch einen Kenntnisnachweis scheint zurückgenommen zu sein. Ein solcher Nachweis ist nach jetzigem Stand für das Fliegen mit Modellen über 2 kg außerhalb von Modellflugplätzen notwendig. Es gibt also künftig nur eine Möglichkeit, legal über 100 m zu fliegen: nämlich auf Modellflugplätzen. Das weitverbreitete Fliegen auf der grünen Wiese oder am Hang muss demnach gravierende Einschränkungen hinnehmen.
Die Pressemitteilung des DMFV vom 18.1.2017, in der dieser seine Empörung über einen Änderungsantrag des Verteidigungsministeriums zum Ausdruck bringt, ist bereits überholt. Denn dieser Änderungswunsch einer Flughöhenbeschränkung von 100 m ist offenbar schon in den neuen Verordnungstext eingeflossen.
Quellen:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
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