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Montag, 27.07.2020 Interview zum EU-Recht: Carl Sonnenschein

Fragt man sich, welchen Weg der Modellflug in den kommenden Jahren einschlagen wird, kommt man an den Regelungen nicht vorbei, die die EU-Kommission für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) verabschiedet hat. Klar, diese Vorschriften sind von ihrem Ursprung her nicht für die Nutzer von Flugmodellen gemacht, dennoch teilt sich der Hobby-Modellflieger künftig sowohl den Luftraum als auch das Regelwerk mit den gewerblichen Drohnenbetreibern. Allerdings hat der EU-Gesetzgeber für den Modellflug im Verbandsrahmen ein kleines, aber entscheidendes Hintertürchen eröffnet, das es ermöglicht, das Hobby wie bisher nach relevanten, nationalen Gesetzen weiter ausüben zu dürfen. Was dies für Modellflugpiloten bedeutet und welchen Weg der DMFV gewählt hat, um für seine Mitglieder die bestmöglichen Rahmenbedingungen zu schaffen, haben wir in der FMT 08/2020 Rechtsanwalt Carl Sonnenschein, Verbandsjustiziar des DMFV, gefragt.

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