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Die aktuellen Pläne des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) würden – insbesondere mit der drohenden Höhenbeschränkung auf 100 Meter – für viele Bereiche des Modellfluges eine harte Einschränkung darstellen, für einige Modellflugsparten wären sie sogar existenzgefährdend. Unsere Verbände sind derzeit voll gefragt, um die Interessen der Modellflieger stark zu machen und auf das Gesetzgebungsverfahren Einfluss zu nehmen. Wir haben mit MFSD-Präsident Klaus Böckmann über diese Herausforderung gesprochen.
FMT: Der Modellflug ist in Deutschland bereits stark reglementiert. Worin bestehen die Gründe für die geplante Neuregelung der rechtlichen Situation?
Klaus Böckmann/MFSD: Bis vor drei, vier Jahren war der in Sichtweite betriebene und von einer Person vom Boden aus gesteuerte Modellflug nahezu der alleinige Anwender im zivilen Bereich der unbemannten Luftfahrzeuge. Durch neue Technologien und Miniaturisierung hat sich das grundlegend geändert. Unbemannte Luftfahrzeuge mit moderner Elektronik zur Fluglagenstabilisierung, Positionsbestimmung und Navigationssoftware an Bord sind ab ca. 100 € im Handel für jedermann erhältlich. Der Begriff Multikopter, auch Drohnen genannt, ist in aller Munde. Diese Geräte können teilweise oder auch vollständig durch die Elektronik gesteuert fliegen, sogenanntes autonomes Fliegen. Die Bedienung ist sehr einfach und für jeden möglich, kaufen – auspacken – Akku laden und los geht’s. Mit dem klassischen Modellflug als Sport und Freizeitgestaltung im Rahmen der luftrechtlichen Gesetze und Verordnungen hat das wenig zu tun. Aber für die privat und nur zum Spaß und der Freizeitgestaltung genutzten Multikopter bzw. Drohnen gelten die gleichen Regeln wie für Flugmodelle. Vielen Anwendern von Multikoptern und Drohnen sind diese gesetzlichen Bestimmungen nicht bekannt. So ist es aus Unwissenheit zu Luftraumverletzungen und anderen Ereignissen mit Multikoptern gekommen, die nicht akzeptabel sind und über die auch in den Medien berichtet wurde. Leider muss man auch feststellen, dass einige der bekannten Vorkommnisse vorsätzlich durchgeführt wurden. Das ist ein Grund für die Aktivitäten des Gesetzgebers. Ein weiterer liegt aber auch in der zivilen, kommerziellen Nutzung von Drohnen. Hierzu gibt es auch einen politischen Willen, diesen neuen Wirtschaftszweig zu fördern und in die Nutzung des Luftraumes mit entsprechenden Regeln zu integrieren.
FMT: Welche Haltung vertritt der DAeC/MFSD zu den aktuellen Plänen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)?
Klaus Böckmann/MFSD: Der MFSD ist als eigenständiger Verband ein wesentlicher Teil des Modellfluges innerhalb des DAeC. Da sprechen wir eine Sprache. Grundsätzlich halten wir die aktuelle Gesetzeslage zur Regelung des Modellfluges für vollkommen ausreichend. Am 27. und 28. Mai trafen sich im Deutschen Segelflugmuseum mit Modellflug auf der Wasserkuppe Vertreter des Bundesverkehrs- und des Bundesinnenministeriums, des DAeC, des DMFV, der Vereinigung Cockpit, vom Deutschen Hubschrauberverband, der Deutschen Flugsicherung, dem Europäische Herstellerverband EMA, EMIG-RC, Europe Air Sports EAS und der Fédéderation Aéronautique Internationale (FAI-Weltluftsportverbandes) auf der Wasserkuppe zu einem informellen Sondierungsgespräch im Rahmen der Novellierung der LuftVO. Moderiert wurde das Gespräch vom ehemaligen DAeC-Präsidenten Gerd Allerdissen. Vor Ort haben wir noch einmal unsere Haltung deutlich gemacht, insbesondere, dass die angedachte 100 m Höhenbegrenzung für den Modellflug in keiner Weise akzeptabel sei, viele Sportklassen des Modellfuges wären unter diesen Bedingungen nicht mehr durchführbar. Von den Anwesenden wurde unsere Aussage bestätigt, dass der „klassische Modellflug“ als Teilnehmer am Luftverkehr bisher nicht auffällig ist. Das Ziel einer größeren Sicherheit wird aus unserer Sich mit einer generellen Höhenbegrenzung auf 100 m nicht erreicht. Darüber hinaus würden die geplanten Einschränkungen den Modellfug unattraktiv machen und so die Existenz von Hersteller und Handel bedrohen und Arbeitsplätze gefährden. Auch der Fremdenverkehr wäre am Beispiel der Urlaubsregion Rhön negativ betroffen. Vom DAeC haben wir die klare Unterscheidung von Flugmodellen und Drohnen angesprochen, auch die Einführung einer „Spielzeugklasse“ könnte das Problem entschärfen. Das Bemühen des DAeC um Aufklärung, zum Beispiel durch Beipackzettel oder Presseaktionen mit Mustertexten stieß auf großes Interesse. Aufklärung auf allen Ebenen scheint uns besonders wichtig, um möglichst alle Nutzer von Multikoptern zu erreichen und über die luftrechtlichen Aspekte zu informieren.
FMT: Welche Rolle spielt der sportliche Aspekt – national und international – bei der Wahrung unserer Interessen?
Klaus Böckmann/MFSD: Der sportliche Aspekt spielt selbstverständlich eine große Rolle. Das wird daran deutlich, dass die Generalsekretärin des Weltluftsportverbandes FAI, Susanne Schödel, und Europe Airsports (EAS), vertreten durch Rudi Schuegraf, an dem genannten Sondierungsgespräch teilgenommen haben. Im Internationalen Wettbewerbssport gehört der Deutsche Modellflug, vertreten durch den DAeC, zu den führenden Nationen. Mit den jährlichen Medaillen-Erfolgen auf Welt- und Europameisterschaften sowie Worldcups steht der Deutsche Modellflugsport international auf einem Spitzenplatz. Die erwähnten Einschränkungen würden in den meisten Wettbewerbsklassen, vor allem in den traditionell sehr erfolgreichen Segelflugklassen, die Durchführung von Wettbewerben ebenso unmöglich machen wie auch das absolut erforderliche Training, um international bestehen zu können. In unserer Argumentation haben wir auch die volle Unterstützung des Deutschen Olympischen Sportbundes DOSB, bei dem der DAeC Mitglied ist. Eine entsprechende Stellungnahme und Argumentation des DOSB liegt den politischen Institutionen bereits vor.
FMT: Wie positionieren sich die Kollegen der manntragenden Fliegerei zu diesem Thema? Haben wir Modellflieger dort Unterstützung oder Gegenwind zu erwarten?
Klaus Böckmann/MFSD: Im DAeC sind bekanntlich alle Luftsportarten unter einem Dach. Der Modellflug hat hier die volle Unterstützung der Verbandsführung des DAeC. Der Generalsekretär und die zuständigen Vizepräsidenten sind in den Modellflugangelegenheiten aktiv mit eingebunden. Auch andere Luftsportarten sehen die Entwicklung, Verbreitung und kommerzielle Nutzung von Drohnen mit Sorge. Hängegleiter, Drachenflieger und der Modellfug haben hier eines gemeinsam, den Erhalt Ihrer Startgelände ohne weitere Einschränkungen!
FMT: Wie stehen die Chancen, dass es zu einer für den Modellflug akzeptablen Lösung kommt? Wie könnte eine solche Lösung aus Ihrer Sicht aussehen?
Klaus Böckmann/MFSD: Nach den guten Gesprächen auf der Wasserkuppe bin ich sehr zuversichtlich, dass die Novellierung der LuftVO den Modellflugsport in seiner bisherigen Form auch weiter ermöglicht. Wir sind weiter mit dem BMVI in Kontakt. Konkrete Ergebnisse gibt es noch nicht und spekulativ möchte ich mich nicht äußern.
FMT: Wie müssen wir die Sachlage auf europäischer Ebene bewerten? Müssen wir weitere Einschränkungen über die deutschen Regeln hinaus befürchten? Gibt es eine Zusammenarbeit der europäischen Modellflugverbände?
Klaus Böckmann/MFSD: Auf europäischer Ebene gibt es die Organisation Europe Airsports (EAS), die von den Luftsportverbänden der europäischen Nationalstaaten getragen wird. EAS ist ein Lobbyverband, der Kontakt und Zugang zu den Institutionen der EU in Brüssel hat. Selbstverständlich ist der DAeC ein wichtiges Mitglied bei EAS. Bis jetzt lagen die luftrechtlichen Regelungen für unbemannte Luftfahrzeuge inklusiv des Modellfluges in der Kompetenz der Nationalstaaten. Das ändert sich aktuell, in den nächsten 2 Jahren werden europäische Regelungen für den Bereich der unbemannten Luftfahrzeuge erfolgen. Es ist aktuell absolut wichtig, dass sich der Modellfug intensiv bei Europe Airsports mit einbringt. Der Modellflug des DAeC wird das tun, das Fachpersonal dafür ist bereits gefunden. Selbstverständlich haben wir auch gute Kontakte zu unseren europäischen Nachbarn, die nun auch gefordert sind, sich über EAS mit einzubringen. Letztes Jahr gab es bereits einen ersten Entwurf über die Grundausrichtung von europäischen Regelungen für unbemannte Luftfahrzeuge, der von EAS mit Hilfe des DAeC erfolgreich kommentiert wurde und deutlich machte, dass der Modellflugsport innerhalb der unbemannten Luftfahrzeuge eine besondere Stellung einnimmt. Wir bleiben dort am Ball.
FMT: Was sind die aktuellen Aufgaben bzw. Vorhaben des DAeC in Bezug auf die Novellierung?
Klaus Böckmann/MFSD: Die Novellierung der LuftVO geht jetzt in die entscheidende Phase. Der Referentenentwurf wird aktuell im BMVI überarbeitet. Nach Abstimmung innerhalb des BMVI geht der Entwurf in die Ressortabstimmung mit weiteren Bundesministerien. Wenn das abgeschlossen ist, erhalten die Bundesländer und die Verbände, also DAeC und DMFV, den Entwurf zu Kommentierung. Das wird noch ein paar Wochen dauern. Wir sind darauf vorbereitet und beabsichtigen in Abstimmung mit dem DMFV eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben.
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