News, Galerien, Videos
Am 6. Mai 2020 haben die Spitzen von Bund und Ländern – unter der Vorgabe einer strikten Einhaltung der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus – auch bundesweit die schrittweise Lockerung der Beschränkungen für Breiten- und Spitzensport beschlossen. Dies beinhaltet eine Aufhebung der Sperrung von Sportstätten, zu denen auch die Modellfluggelände zählen. Mit Inkrafttreten der Corona-Schutzverordnung der jeweiligen Bundesländer können Modellflieger ihre Flugplätze wieder zur Ausübung ihres Hobbys benutzen. Diese Lockerung der Covid19-Beschränkungen bedeutet jedoch nicht, dass von Beginn an ein Vereinsleben in gewohntem Umfang stattfinden darf. Die Nutzung der Sportstätten darf jeweils nur für Trainingszwecke von Individualsportlern erfolgen. Auch ein Wettkampfgeschehen und die Nutzung von Vereinsgastronomie und Versammlungsräumen bleibt bis auf Weiteres untersagt. Die Auslegung der Auflagen für den Betrieb der Vereinsgelände in Corona-Zeiten obliegt dem jeweils zuständigen Kreisordnungsamt. Bund und Länder haben die dauerhafte Aufhebung der Maßnahmen an eine Obergrenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen in Landkreisen und kreisfreien Städten gekoppelt. Bei Überschreiten dieser Grenze greift umgehend ein konsequentes Beschränkungskonzept. Alle weiteren Infos, auch zu den Öffnungsterminen der einzelnen Bundesländern, gibt's unter: https://www.dmfv.aero/allgemein/sperrung-von-modellfluggelaenden-bundesweit-aufgehoben/
Möchten Sie uns Ihre Veranstaltung melden?