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Wie die letzten Wochen bedauerlicherweise gezeigt haben, werden uns die coronabedingten Beeinträchtigungen noch weiter begleiten. Besonders die Abhaltung von Treffen, Veranstaltungen und Versammlungen sind schwierig oder sogar unmöglich. Dies bereitet vielen Vereinen erhebliche Schwierigkeiten. Aufgrund der Versammlungsverbote und Kontaktsperren ist die Durchführung von Mitgliederversammlungen als Präsenzveranstaltung praktisch unmöglich. Geplante Zusammenkünfte können nicht stattfinden beziehungsweise müssen abgesagt oder verschoben werden. Welche Optionen es dennoch gibt, erläutert Rechtsanwalt Carl Sonnenschein, Justiziar des DMFV, in der FMT 02/2021.
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