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Dienstag, 24.05.2022 Mitsprache für die Jugend - Teil 2

In dem zweiteiligen Bericht der FMT-Jugendkolumne beschäftigen wir uns mit dem Mitsprache- und Stimmrecht von Jugendlichen innerhalb der verschiedenen Flugmodellbauvereine. Teil 2: Die Jugendgruppen der FMT Early Birds berichten.

Unsere Jugend berichtet

Haben Jugendliche ein Mitspracherecht in Vereinen? Inspiriert von den unterschiedlichen Ansätzen der Jugendleiter, begaben wir uns auf die Suche nach Antworten.

Nachdem in der letzten FMT-Ausgabe im ersten Teil unserer Beitragsreihe die Rechtsanwälte Carl Sonnenschein (DMFV) und Christian Walther (DAeC/MFSD) die rechtlichen Voraussetzungen und Hintergründe beleuchtet haben, lassen wir jetzt die Jugendgruppen zu Wort kommen. Wie gestalten sie die individuelle Teilhabe und Mitsprache der Jugendlichen? Und was würden sie sich wünschen?

VMC Grenzflieger e.V.

Jugendleiter Stefan Fehmer erläutert: „Formal ist das höchste Organ im Verein die Generalversammlung. Hier sind auch die Jugendlichen wie alle anderen Vereinsmitglieder eingeladen und stimmberechtigt. Die Mitarbeit im Vorstand ist auf 18 Jahre als Mindestalter limitiert – mit Ausnahme der beiden Jugendvertreter.

Sie werden von den Jugendlichen im Verein gewählt und sind Sprecher für ihre Interessen im Vorstand. In der Praxis sind die Jugendvertreter vor allem auch als Betreuer für die anderen Jugendlichen tätig.

Die Jugendgruppe des VMC Grenzflieger e.V. auf dem vereinseigenen Flugplatz.

Stefan Fehmer (vierter von links), Jugendleiter beim VMC Grenzflieger e.V. weiß, wie wichtig ein vertrauensvolles Miteinander für die Jugendlichen ist.

Damit geht auch eine gewisse Vorbildfunktion einher. In Fragen der Mitbestimmung und Interessenvertretung habe ich die Erfahrung gemacht, dass der gesamte Vorstand stets ein offenes Ohr für die Anliegen der Jugendlichen hat. Es ist Teil der Vereinsphilosophie. Für die Jugendlichen ist ein guter Draht zu Vertrauenspersonen wichtiger als das Amt, das jemand bekleidet “

MFG Aspach e.V.

Jugendleiter Thomas Stier sagt: „Die Satzung der Modellfliegergemeinschaft Aspach kennt zwei Arten von Mitgliedern: ordentliche Mitglieder (über 18) und au-ßerordentliche Mitglieder (unter 18). Aktives und passives Wahlrecht sowie Stimmrecht haben nur ordentliche Mitglieder.

Mitglieder unter 18 Jahren dürfen weder wählen noch abstimmen. 2019 habe ich einen Antrag auf Satzungsänderung in die Hauptversammlung eingebracht, der allen Mitgliedern gleichermaßen aktives Wahlrecht und Stimmrecht geben sollte.Der Antrag verfehlte die erforderliche Dreiviertel-Mehrheit deutlich.

Dieses Jahr habe ich einen modifizierten Antrag eingebracht, der zunächst ein Mindestalter für Wahl- und Stimmrecht abfragen sollte. Dabei wurde mehrheitlich ein Alter von 16 Jahren angegeben. Der sich daraus ergebende Antrag auf Satzungsänderung für ein Wahl- und Stimmrecht ab 16 Jahren verfehlte die Dreiviertel-Mehrheit um eine Stimme.

Die Jugendgruppe des MFG Aspach e.V. mit ihren Modellen.

Rund die Hälfte der aktiven Piloten kommt beim MFG Aspach e.V. aus den Reihen der Jugend.

Meine Argumentation für ein Wahl- und Stimmrecht für Jugendliche: Bei uns sind rund 25 Prozent der Mitglieder unter 18 Jahre. Die Jugendlichen stellen rund die Hälfte der aktiven Piloten, werden aber nicht eingebunden und beteiligt. Mitglieder, die das ganze Jahr nicht auf dem Flugplatz zu sehen sind, dürfen aber wählen – einfach nur, weil sie über 18 Jahre sind.

Und wie geht’s weiter? Unser Verein verändert sich durch die Jugendarbeit erheblich. Jugendliche werden volljährig und können dann abstimmen. Mütter und Väter beginnen zu fliegen und werden Mitglieder. Der Verein wird von Jahr zu Jahr jünger und weiblicher.

Und ich bin zuversichtlich, dass bei der nächsten Hauptversammlung das Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren eine Dreiviertel-Mehrheit bekommen kann. Außerdem finde ich die Idee, den Beisitzer im Vorstand durch einen Jugendvertreter zu ersetzen, super. Auch diesen Antrag auf Satzungsänderung werde ich im November 2022 bei der nächsten Hauptversammlung stellen.“

MFSV Bietigheim-Sachsenheim e.V.

„Beim MFSV Bietigheim-Sachsenheim e.V. hat laut Satzung nur ein volljähriges Mitglied ein Stimmrecht. Die Interessen der Jugend werden durch die beiden Jugendleiter gegenüber dem Verein vertreten.

Angedacht für des kommende Jahr ist ein Jugendsprecher aus den Reihen der Jugend, ähnlich wie ein Klassensprecher in den Schulen“, so der Jugendleiter Hans-Dieter Golderer.

Die Jugendlichen des MFSV Bietigheim-Sachsenheim e.V. mit Wurfgleitern in den Händen.

Ein Ziel des MFSV Bietigheim-Sachsenheim e.V. ist, im Jahr 2022 erstmalig einen Jugendsprecher aus den Reihen der Jugendlichen zu wählen.

MFCK Alsbach e.V.

Jugendleiter Frank Stein erklärt: „Ein eigenes Stimmrecht ist in unserer Satzung gar nicht vorgesehen. Die Jugendlichen sind Mitglieder und als solche auch stimmberechtigt.

Ein Teil der Jugendgruppe des MFCK Alsbach e.V. beim Bauen in der vereinseigenen Werkstatt.

Obwohl beim MFCK Alsbach e.V. die Jugendlichen kein offizielles Stimmrecht haben, werden die Jugendlichen nicht nur beim gemeinsamen Bauen als vollwertige Vereinsmitglieder behandelt.

Der MFCK Alsbach hat im Moment sechs Jugendliche, die durchaus Gehör finden, wenn Ideen umgesetzt werden sollen. Das beste Beispiel für die demokratische Struktur in der Jugendgruppe war und ist auch die Entscheidungsfindung zu unserem Projekt – dem gemeinsamen Bau eines Sunsurfers. Entwickelt wurde das Vorhaben komplett durch die Anwesenden und schließlich auch in Projektteile zerlegt.

Zusammenfassend kann ich nur sagen, dass alle Jugendliche Gehör finden und ernst genommen werden. Und auch auf dem Platz sind sie als Vereinsmitglieder vollwertige Flieger, die absolut ernst genommen werden.“

MFC Montabaur-Heligenroth e.V.

Jugendleiter Hans Bierenfeld erläutert: „Bei Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahren hat ein Erziehungsberechtigter volles Stimmrecht. Bei Jugendlichen über 14 hat der Jugendliche selbst volles Stimmrecht. Im Bereich der Jugendförderung haben dabei alle Kinder und Jugendliche volles Mitbestimmungs- und Stimmrecht.

Wir können uneingeschränkt sagen, dass es bei den getroffenen Regelungen in den letzten zehn Jahren keinerlei negativen Äußerungen oder Einwände von den Jugendleitern, den Erziehungsberechtigten oder auch den Jugendlichen gab.

Im Grunde sind die Jugendlichen fast nur daran interessiert zu basteln, zu werkeln, zu fliegen und Spaß dabei zu haben – aber beispielsweise nicht die Mühen und Mehrbelastung einer Jugendvertretung zu übernehmen. Ebenso lehnen dies auch Erziehungsberechtigte gerne ab, nach der Devise: Ihr macht das schon und habt mehr Ahnung davon.“

Die Jugendgruppe des MFC Montabaur-Heiligenroth e.V. mit ihren Modellen auf dem vereinseigenen Flugplatz.

Bei den Jugendlichen des MFC Montabaur-Heiligenroth e.V. steht vor allem das gemeinsame Basteln, Fliegen und Spaßhaben im Fokus.

MC Eningen unter Achalm e.V.

Jugendleiter Rainer Abram erläutert: „Eigentlich haben Minderjährige laut Satzung kein Stimmrecht. Da sich aber unsere Vereinsarbeit auf genau diese Mitglieder ausgerichtet hat, musste eine Änderung her. Um nicht jedes Mal die Satzung zu ändern, haben wir in unserem Verein eine Clubordnung. Diese ist an die Satzung gekoppelt. Mit der Clubordnung können wir wichtige Dinge anpassen, um nicht jedes Mal eine Versammlung einzuberufen. Die Änderungen werden dann durch den Vorstand und den Vereinsausschuss beschlossen. Dies ist ebenfalls in der Satzung festgelegt.

Die Jugendgruppe und weitere Vereinsmitglieder des MC Eningen unter Achalm e.V. schauen sich ein Flugmanöver auf dem vereinseigenen Modellflugplatz an.

Beim gemeinsamen Fliegen staunen Jung und Alt auf dem Vereinsgelände des MC Eningen unter Achalm e.V. über die Flugeinlagen ihrer Vereinskollegen.

Zudem haben die Jugendlichen einen eigenen Jugendausschuss, in dem sie einen Jugendsprecher wählen. Dieser sitzt dann wiederum im Ausschuss des Vereins, um hier die Interessen der Jugendlichen zu vertreten. Zudem müssen die Ausschussmitglieder in der Hauptversammlung gewählt werden.

Diesen Vereins- und Mitsprache-Aufbau finde ich persönlich besonders wichtig, da ich so besser mitbekomme, was die Jugend will – gerade wenn es um Bauprojekte oder Ausflüge geht. Vor der Corona-Pandemie hatten die Jugendlichen sogar ihre eigene Jugend-Weihnachtsfeier.

Mein Fazit: Mitbestimmung ist bei uns im Verein ein zentraler Punkt. Denn die Jugend weiß selbst am besten, was sie braucht. Zudem sind sie sowieso die aktivsten im Verein."

In der FMT 03/2022 findet ihr Teil 1 des Beitrags
"Mitsprache bei Jugendlichen?" 

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Logo "Early Birds" des FMT-Jugendförderprogramms.

Beitrag von Maleen Thiele,
VTH-Redaktion,
Ausgabe: FMT04/2022

 

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